Schwerpunkt in der Praxis ist die Anwendung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Trotz der Überarbeitungen der HOAI in den vergangenen Jahrzehnten gibt es bei jedem nicht gänzlich einfachen Bauvorhaben Schwierigkeiten, die Honorare der beteiligten Architekten und Ingenieure zu ermitteln. Bei konfliktträchtigen Aufträgen empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt schon für die Rechnungsstellung hinzuzuziehen. Kennzeichnend ist, um ein Beispiel zu nennen, dass es für HOAI-Streitigkeiten bereits besondere Zuständigkeiten beim Landgericht Stuttgart und beim Oberlandesgericht Stuttgart gibt.
Weiterer Praxisschwerpunkt ist die Haftung der Architekten und Ingenieure. Meist geht es um Baumängel und insofern liegen Überschneidungen mit der Mängelgewährleistung der Handwerker vor. Bauzeitenüberschreitungen spielen schon eine deutlich geringere Rolle, erst recht Bausummenüberschreitungen.